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Heiraten in der Schweiz: So läuft die zivile Trauung ab

Redaktion Hochzeitsuchezuletzt geprüft am 10 Min. Lesezeit
Die Hand einer Frau mit Ring liegt auf der Schulter eines Mannes im dunkelblauen Anzug mit Anstecksträusschen

In der Schweiz seid ihr erst verheiratet, wenn ihr euch auf dem Zivilstandsamt das Ja-Wort gegeben habt. Davor prüft das Amt im Ehevorbereitungsverfahren, ob ihr heiraten dürft. Ist es abgeschlossen, findet die Trauung innerhalb von drei Monaten statt, vor zwei Trauzeuginnen oder Trauzeugen. Sie kostet laut ch.ch CHF 300 bis 400.

Wer darf in der Schweiz heiraten?

Heiraten können zwei Personen, die mindestens 18 Jahre alt und urteilsfähig sind. So steht es in Artikel 94 des Zivilgesetzbuchs (ZGB). Seit dem 1. Juli 2022 gilt das auch für gleichgeschlechtliche Paare.

Nicht heiraten darf,

  • wer bereits verheiratet ist oder mit jemand anderem in einer eingetragenen Partnerschaft lebt. Eine frühere Ehe muss aufgelöst sein, und das müsst ihr belegen.
  • wer miteinander in gerader Linie verwandt ist, also Eltern und Kinder oder Grosseltern und Enkel. Auch Geschwister und Halbgeschwister dürfen einander nicht heiraten.

Wer das Schweizer Bürgerrecht nicht hat, weist ausserdem nach, dass er sich rechtmässig in der Schweiz aufhält, und zwar bis zur Trauung.

Eine eingetragene Partnerschaft lässt sich seit dem 1. Juli 2022 nicht mehr neu begründen. Wer in einer lebt, kann sie jederzeit auf einem Zivilstandsamt in eine Ehe umwandeln.

Wie läuft die Ehevorbereitung ab?

Vor jeder Trauung prüft das Zivilstandsamt, ob ihr die Voraussetzungen erfüllt. Zuständig ist das Amt am Wohnort von einer oder einem von euch.

  1. Gesuch stellen. Ihr meldet euch beim Zivilstandsamt eures Wohnorts. Es sagt euch, welche Dokumente es braucht.
  2. Dokumente einreichen. Welche das sind, hängt von Bürgerrecht, Wohnsitz und Zivilstand ab. Die Übersicht steht im nächsten Abschnitt.
  3. Persönlich erscheinen. Ihr erklärt beide auf dem Amt, dass ihr die Voraussetzungen erfüllt, und unterschreibt das Formular «Erklärung betreffend die Voraussetzungen für die Eheschliessung». Bei diesem Termin legt ihr auch fest, welchen Namen ihr nach der Heirat tragt.
  4. Bescheid abwarten. Das Amt prüft das Gesuch und teilt euch mit, dass die Trauung stattfinden kann.
  5. Heiraten. Ab dieser Mitteilung habt ihr drei Monate Zeit.

Eine Wartefrist kennt das Gesetz nicht: Die Trauung kann direkt auf das Vorbereitungsverfahren folgen. Die Stadt Zürich bietet ihren Einwohnerinnen und Einwohnern zum Beispiel eine «Sofort-Hochzeit» im Stadthaus an, nach Terminvereinbarung.

Welche Dokumente braucht ihr?

Die genaue Liste nennt euch das Zivilstandsamt. Das Bundesamt für Justiz gibt als Regel an:

WerWas das Amt verlangt
Beide mit Schweizer BürgerrechtIdentitätsausweis und Wohnsitznachweis. Eure Personenstandsdaten stehen in der Regel schon im Personenstandsregister und müssen nicht mit Dokumenten belegt werden.
Ohne Schweizer Bürgerrecht, Wohnsitz in der SchweizIdentitätsausweis, Wohnsitznachweis und ein Nachweis des rechtmässigen Aufenthalts. Stehen eure Daten noch nicht im Register: Dokumente zu Geburt, Geschlecht, Namen, Abstammung, Zivilstand und Staatsangehörigkeit.
Ohne Schweizer Bürgerrecht, Wohnsitz im AuslandZusätzlich eine Eheanerkennungs­erklärung des Heimat- oder Wohnsitzstaates oder ein Ehefähigkeits­zeugnis.
Wer schon einmal verheiratet warDen Nachweis, dass die frühere Ehe oder eingetragene Partnerschaft aufgelöst ist.
Paare mit gemeinsamem KindDie Geburtsurkunde des Kindes und ein Dokument, aus dem das Kindesverhältnis zum Vater hervorgeht, etwa die Anerkennungsurkunde.

Die Dokumente sollen Originale sein und nicht älter als sechs Monate. Ausländische Dokumente müssen in der Regel beglaubigt und, wenn sie nicht auf Deutsch, Französisch oder Italienisch abgefasst sind, übersetzt werden. Das braucht Zeit: Beginnt früh.

Zwei Beispiele aus der Stadt Zürich: Wer das Schweizer Bürgerrecht hat und im Kanton Zürich wohnt, muss dort keine Dokumente einreichen. Alle anderen bringen ihre Dokumente spätestens zwei Monate vor der Hochzeit aufs Amt.

Wo und wann findet die Trauung statt?

  • Ort: Ihr könnt euch in jedem Zivilstandskreis der Schweiz trauen lassen, nicht nur am Wohnort. Heiratet ihr anderswo, stellt euch das Amt des Wohnorts eine Trauungsermächtigung aus.
  • Trauungslokal: Jeder Zivilstandskreis hat mindestens ein Trauungslokal, das kostenlos zur Verfügung steht. Manche Ämter trauen zusätzlich an anderen Orten, die Stadt Zürich zum Beispiel im Zoo oder im Hotel Widder. Die Raummiete kommt dann dazu.
  • Frist: innerhalb von drei Monaten, nachdem das Amt den Abschluss des Vorbereitungsverfahrens mitgeteilt hat.
  • Wochentag: An Sonntagen und allgemeinen Feiertagen finden keine Trauungen statt. Den Zeitpunkt legt das Amt mit euch fest, im Rahmen der kantonalen Vorschriften. Fragt früh, an welchen Samstagen getraut wird.
  • Sprache: Die Trauung findet in der Amtssprache des Ortes statt. Versteht jemand von euch sie nicht, braucht es eine Dolmetscherin oder einen Dolmetscher auf eure Kosten.

So läuft die Trauung ab

Die Trauung ist öffentlich. Die Zivilstandsbeamtin oder der Zivilstandsbeamte fragt euch einzeln, mit vollem Namen: «Ich richte an Sie die Frage: Wollen Sie mit … die Ehe eingehen?» Habt ihr beide Ja gesagt, ist die Ehe geschlossen. Danach unterschreibt ihr, eure beiden Trauzeugen und die Amtsperson.

Das Amt darf die Zahl der Gäste beschränken. Fragt nach, wie viele Personen im Trauungslokal Platz haben. Nach der Trauung erhaltet ihr eine Eheurkunde. Sie belegt Ort und Datum der Trauung und eure Namen vor und nach der Heirat.

Wer kann Trauzeugin oder Trauzeuge sein?

Bei der Trauung müssen zwei Zeuginnen oder Zeugen anwesend sein. Sie müssen volljährig und urteilsfähig sein, und ihr bringt sie selbst mit. Die Stadt Zürich verlangt ausserdem, dass sie die Sprache der Trauung verstehen und Identitätskarte oder Pass dabeihaben.

Was Trauzeugen vor und an der Hochzeit übernehmen, steht im Ratgeber Was macht ein Trauzeuge?.

Was kostet die zivile Trauung?

Die zivile Trauung kostet laut ch.ch schweizweit CHF 300 bis 400, für Dokumente und Trauungsakt. Die einzelnen Ansätze stehen in der Gebührenverordnung des Bundes:

LeistungGebühr
EhevorbereitungsverfahrenCHF 150
Trauung, GrundgebührCHF 75
Zuschlag, wenn die Trauung nicht direkt auf das Vorbereitungsverfahren folgtCHF 50
Trauungsermächtigung für ein anderes ZivilstandsamtCHF 30
EheurkundeCHF 30
FamilienausweisCHF 40
Trauung in einer anderen Sprache als der Amtssprache, ohne DolmetscherCHF 50
Trauung in einem anderen Lokal als dem TrauungslokalCHF 50, dazu die Kosten des Lokals
Absage oder Verschiebung weniger als zwei Arbeitstage vor dem TerminCHF 100

Am Samstag ist die Gebühr für die Trauung doppelt so hoch. Die Kantone können auf diesen Zuschlag verzichten und die Gebühr für die Trauung auch ganz oder teilweise erlassen. Dolmetscher und die Übersetzung ausländischer Dokumente kommen dazu. Den Gesamtbetrag nennt euch das Zivilstandsamt im Voraus.

Ein Beispiel: Die Stadt Zürich gibt für die günstigste Hochzeit im Stadthaus mindestens CHF 255 an, mit Ehevorbereitung und ohne Übersetzung.

Was das Fest danach kostet, steht im Ratgeber Was kostet eine Hochzeit in der Schweiz?.

Welchen Namen tragt ihr nach der Heirat?

Jede und jeder behält den eigenen Namen. Das ist seit 2013 die Regel. Ihr könnt aber erklären, dass ihr einen eurer Ledignamen als gemeinsamen Familiennamen tragen wollt.

WahlWas gilt
Beide behalten ihren NamenIhr bestimmt bei der Heirat, welchen eurer Ledignamen gemeinsame Kinder tragen.
Gemeinsamer FamiliennameEiner eurer Ledignamen wird zum Namen von beiden. Auch die Kinder tragen ihn.
Doppelname ohne Bindestrich, etwa «Müller Huber»Nicht mehr möglich.
Allianzname mit Bindestrich, etwa «Müller-Huber»Im Alltag erlaubt. Er steht nicht im Zivilstandsregister, kann aber auf Antrag in Pass und Identitätskarte eingetragen werden.

Das Kantons- und Gemeindebürgerrecht behält ebenfalls jede und jeder. Wer den Namen wechselt, erneuert Identitätskarte, Pass und Führerausweis.

Was ändert sich mit der Heirat sonst?

  • Zivilstand melden: der Gemeinde, der Steuerverwaltung, dem Arbeitgeber, der Bank, der Post und den Versicherungen.
  • Vermögen: Ohne Ehevertrag gilt die Errungenschaftsbeteiligung. Wer Gütertrennung oder Gütergemeinschaft will, schliesst einen Ehevertrag. Er muss öffentlich beurkundet werden und ist vor oder nach der Heirat möglich. Was er regelt und was er kostet, steht im Ratgeber Ehevertrag in der Schweiz.
  • Bürgerrecht: Wer eine Schweizerin oder einen Schweizer heiratet, erhält das Schweizer Bürgerrecht nicht automatisch. Möglich ist danach ein vereinfachtes Einbürgerungsverfahren.
  • Meldung ins Ausland: Die Schweizer Behörden melden eine Heirat nur nach Deutschland, Österreich und Italien. Wer Bürgerin oder Bürger eines anderen Staates ist, meldet die Ehe selbst bei dessen Vertretung in der Schweiz.

Heiraten in der Schweiz mit Wohnsitz im Ausland

  • Zuständiges Amt: Wohnt ihr beide im Ausland, führt das Zivilstandsamt das Vorbereitungsverfahren durch, das euch trauen soll. Das Gesuch könnt ihr über die Schweizer Botschaft oder das Konsulat in eurem Wohnsitzstaat einreichen.
  • Bewilligung: Haben beide weder das Schweizer Bürgerrecht noch einen Wohnsitz in der Schweiz, braucht es eine Bewilligung der kantonalen Aufsichtsbehörde im Zivilstandswesen. Sie kostet CHF 200.
  • Visum: Je nach Staatsangehörigkeit ist für die Einreise ein Visum nötig. Das Gesuch stellt ihr bei der Schweizer Vertretung im Ausland.
  • Zeit: Ausländische Dokumente müssen beglaubigt, übersetzt und geprüft werden. Nehmt Kontakt auf, sobald ihr ein ungefähres Datum habt.

Den umgekehrten Fall, die Trauung im Ausland und ihre Anerkennung in der Schweiz, erklärt der Ratgeber Heiraten im Ausland.

Zivile, kirchliche oder freie Trauung?

TrauungRechtlich gültig?Wo und durch wen
Zivile TrauungJaIm Trauungslokal, durch die Amtsperson des Zivilstands­amts
Kirchliche TrauungNein. Sie darf erst nach der zivilen Trauung stattfinden.In der Kirche, durch Pfarrerin, Pfarrer oder Priester
Freie TrauungNeinAn jedem Ort, durch Traurednerin oder Trauredner

Ihr könnt auf dem Zivilstandsamt im kleinen Kreis heiraten und danach mit allen Gästen eine kirchliche oder freie Trauung feiern, am selben Tag oder später. Die freie Trauung ist an keinen Ort gebunden: Garten, Seeufer oder Berg sind möglich. Wer sie leitet, findet ihr unter Trauredner in der Schweiz. Mit welchem Betrag ihr rechnen müsst, steht im Ratgeber Was kostet eine freie Trauung?.

In Deutschland und Österreich heisst die zivile Trauung «standesamtliche Trauung». Gemeint ist dasselbe.

Häufige Fragen

Wie lange im Voraus müssen wir uns anmelden?

Das Gesetz kennt nur eine Frist: Nach dem Abschluss des Vorbereitungsverfahrens bleiben drei Monate für die Trauung. Wie früh ihr das Verfahren beginnen und einen Termin reservieren könnt, regelt jedes Amt selbst. In der Stadt Zürich rufen Paare mit Schweizer Pass drei Monate vor dem Hochzeitstermin an. Wer ausserhalb wohnt und in Zürich heiratet, schliesst die Ehevorbereitung am Wohnort spätestens einen Monat vorher ab. Mit ausländischen Dokumenten beginnt ihr besser deutlich früher.

Können wir an einem Samstag zivil heiraten?

Ja, wenn das Zivilstandsamt Samstagstermine anbietet. Die Gebühr für die Trauung ist dann doppelt so hoch, sofern der Kanton nicht darauf verzichtet. An Sonntagen und allgemeinen Feiertagen wird nicht getraut.

Braucht es Trauzeugen?

Ja, zwei. Sie müssen volljährig und urteilsfähig sein.

Können wir nur kirchlich oder nur frei heiraten?

Nicht mit rechtlicher Wirkung. Verheiratet seid ihr in der Schweiz erst durch die zivile Trauung. Eine kirchliche Trauung darf sogar erst danach stattfinden.

Können wir heiraten, wo wir wollen?

In jedem Zivilstandskreis der Schweiz, aber nur in einem Trauungslokal oder in einem anderen bewilligten Lokal. An einem frei gewählten Ort, etwa am See oder im eigenen Garten, ist nur die freie Trauung möglich.

Was müssen wir nach der Trauung erledigen?

Den neuen Zivilstand melden und, wenn ihr den Namen gewechselt habt, die Ausweise erneuern. Die Stadt Zürich empfiehlt, das innerhalb von sechs Monaten zu tun. Welche Schritte der ganzen Planung wann anstehen, zeigt die Checkliste für die Hochzeitsplanung.

Quellen

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